Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Referat Arbeitsrecht bearbeitet bei uns:
Rechtsanwalt Peter Schmarsli
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertragsanwalt des ADAC

Schwerpunkte unserer Beratung im Arbeitsrecht sind:
  • Kündigung, Begründung und Änderung von Arbeitsverhältnissen
  • Kündigungsschutzklagen, Beratung bei Kündigung
  • Beratung bei Massenentlassungen, anzeigepflichtigen Entlassungen
  • Beratung bei drohender und eingetretener Insolvenz des Arbeitgebers
  • Durchsetzung von Abfindungsansprüchen, Eingruppierungsklagen
  • Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, Überstunden, Mehrarbeit
  • Beratung bei Abmahnung, Versetzung, Umsetzung, Vergütungskürzung
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Provisionsvereinbarungen, Dienstwagenregelungen
  • Beratung zu Urlaubsrecht, Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht
  • Beratung in Zeugnisangelegenheiten, Zeugnisklagen, Abänderungsklagen
  • Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes mit TVöD und TVöD KR etc.
  • Arbeitsrecht der Gastronomie und Hotellerie in Baden-Württemberg mit MTV
  • Kirchliches Arbeitsrecht (insbes. katholisches KirchenarbR icl. MAVO etc.)
  • tarifliches Arbeitsrecht verschiedenster Tarifverträge (insbes. ERA TV Metall)
  • Strafverteidigung bei Vorwurf von Vermögensstraftaten gegen den Arbeitnehmer
  • Corona bedingte Rechtsprobleme

Kosten im Kündigungsschutzprozess

Wir berechnen vor dem Arbeitsgericht die gesetzlichen Gebühren. Die Anwaltsgebühren vor Gericht richten sich nach dem Streitwert. Der liegt bei einer Kündigungsschutzklage bei einem Vierteljahresbruttoeinkommen.
Beim Normalverdiener mit knapp 3000€ Monatsverdienst macht dies einen Betrag von ca. 2000€ aus.
Das ist viel Geld.
Dennoch rechnet sich die Kündigungsschutzklage fast immer für den Arbeitnehmer, denn wenn er länger als ein Jahr bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war, wird er mehr Abfindung bekommen, als er investiert.

Bei Kündigungsschutzprozessen ab einem Jahr Betriebszugehörigkeit zahlen Arbeitnehmer auf Wunsch keine Kostenvorschüsse. Wir führen keine Kündigungsschutzprozesse für Arbeitnehmer, die sich wirtschaftlich nicht lohnen. Im ersten Gespräch informieren wir stets über die Höhe der Kosten und geben eine transparente Prognose über die Abfindungshöhe.
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